Wohnmobilunfall – Haftpflicht- oder Kaskoschaden?


Ein Schaden am Wohnmobil oder Caravan kann schneller passieren, als man denkt. Doch welche Versicherung übernimmt die Kosten – die Haftpflichtversicherung oder die Kaskoversicherung? Viele Caravan- oder Wohnmobilbesitzer sind unsicher, ob ein Schaden am eigenen Fahrzeug über Teilkasko oder Vollkasko abgesichert ist oder ob die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers greift.
Der Zentrale Schadenruf Caravan hilft Ihnen dabei, im Ernstfall schnell Klarheit zu bekommen.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
wann ein CaravanHaftpflichtschaden vorliegt
welche Schäden die Teilkasko und die Vollkasko bei Caravans abdecken
welche Kosten erstattet werden – von Reparaturkosten über Wiederbeschaffungswert bis hin zu Mietwagenkosten und Gutachtergebühren
So wissen Sie genau, welche Versicherung im Schadenfall für Ihren Caravan eintritt und welche Leistungen Ihnen zustehen.
Was ist ein Caravan/Wohnmobil-Haftpflichtschaden?
Ein Caravan- oder Wohnmobilhaftpflichtschaden entsteht, wenn ein solches Campingfahrzeug im Straßenverkehr oder beim Rangieren einen Unfall verursacht und dadurch andere Personen, Fahrzeuge oder Sachen geschädigt werden.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt in diesem Fall die Kosten für:
Reparaturen
Heilbehandlungen
Schadensersatz
Rechtlichen Beistand
Gutachterkosten
Eigene Schäden am Caravan des Verursachers sind dadurch jedoch nicht abgedeckt.
Was ist ein Kasko-Schaden am Campingfahrzeug?
Ein Kasko-Schaden betrifft Schäden am z. B. eigenen Caravan, die über die Haftpflicht hinausgehen. Dabei unterscheidet man:
Teilkasko
Deckt Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Wildunfälle am Caravan.
Vollkasko
Deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Caravan sowie Vandalismus.
Die Kosten trägt jeweils die Kaskoversicherung des CaravanHalters, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Leistungen der Haftpflichtversicherung im Detail
Nach einem Haftpflichtschaden am Caravon oder auch Wohnmobil sind grundsätzlich alle Kosten zu ersetzen, die dem Geschädigten unmittelbar durch den Unfall entstanden sind.
Dazu gehören unter anderem:
Reparaturkosten am Caravan oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert
Wertminderung (merkantiler Minderwert)
Gutachterkosten für die Schadensfeststellung
Rechtsbeistand (Rechtsanwalt)
Abschlepp- und Bergungskosten
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung während der Reparaturzeit
Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, ggf. Renten)
Sachschäden an mitgeführten Gegenständen (z. B. Gepäck, Campingausrüstung, Kleidung)
Kurz gesagt: Alle unfallbedingten, notwendigen und nachweisbaren Schäden sind vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zu erstatten. Im Ernstfall unterstützt Sie der Zentraler Schadenruf Caravan, damit Sie schnell die richtigen Schritte einleiten können.


