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Reparatur oder Neukauf nach einem Schaden am Wohnmobil oder Caravan

Autorenbild: Thorsten Schupke
Thorsten Schupke
10. Jan.
2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Jan.

Kaufgespräch für ein Wohnmobil mit Vertragsunterlagen im Hintergrund eines Campingfahrzeugs


Nach einem Haftpflichtunfall stehen viele Halter von Wohnmobilen oder Wohnwagen vor der wichtigen Frage: Reparieren lassen oder ein Ersatzfahrzeug anschaffen?

Ob eine Instandsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob ein Neukauf bzw. Ersatz die bessere Lösung darstellt, hängt von technischen, finanziellen und mitunter auch emotionalen Faktoren ab.


Wann eine Reparatur des Wohnmobils bzw. Caravans sinnvoll ist


Technischer Totalschaden


Ist das Wohnmobil oder der Wohnwagen technisch nicht mehr reparabel, zahlt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.

Wirtschaftlicher Totalschaden und 130-Prozent-RegelEine Reparatur kann dennoch möglich sein, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % überschreiten und das Wohnmobil bzw. der Wohnwagen anschließend voraussichtlich mindestens sechs Monate weiter genutzt wird.


Emotionaler oder ideeller Wert – gerade beim Campingfahrzeug


Gerade bei älteren Wohnmobilen, individuell ausgebauten Fahrzeugen oder Wohnwagen mit besonderem Erinnerungswert kann sich eine Reparatur auch dann lohnen, wenn sie finanziell eigentlich teurer ist.


Wann ein Neukauf die bessere Wahl ist


Wirtschaftlicher Totalschaden


Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhalten Sie üblicherweise die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt. Damit können Sie sich ein vergleichbares Ersatz-Wohnmobil oder einen Ersatz-Wohnwagen anschaffen.


Neuwagenregelung (bei sehr neuen Fahrzeugen)


Handelt es sich um ein neues Wohnmobil oder einen neuen Wohnwagen (z. B. weniger als vier Wochen alt und unter 1.000 km Laufleistung beim Wohnmobil), kann die gegnerische Versicherung unter Umständen sogar den vollen Kaufpreis ersetzen.


Welche Schritte Sie beachten sollten


  • Gutachten erstellen lassen


    Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Schadenumfang, den Restwert und den Wiederbeschaffungswert Ihres Wohnmobils bzw. Wohnwagens.


  • Reparaturfreigabe einholen


    Beauftragen Sie eine Werkstatt erst, wenn die Versicherung die Kostenübernahme schriftlich bestätigt hat. Gerade bei Wohnmobilen und Wohnwagen ist bei Unfallschadenreparaturen häufig mit hohen Kosten zu rechnen. Den rechtssicheren Ablauf von Reparaturauftrag und Bezahlung überwacht am sichersten ein Rechtsanwalt.


  • Art der Abrechnung wählen


    Entscheiden Sie, ob Sie das Wohnmobil/den Wohnwagen reparieren lassen, eine fiktive Abrechnung wählen oder das beschädigte Fahrzeug nach einem Totalschaden selbst verkaufen.


  • Kosten dokumentieren


    Sammeln Sie alle Belege, z. B. für Mietfahrzeuge, Standgebühren, Abschleppkosten oder andere unfallbedingte Ausgaben (z. B. Ersatzunterkunft, wenn das Fahrzeug nicht nutzbar war).


Fazit


Ob Reparatur oder Ersatzbeschaffung beim Wohnmobil oder Wohnwagen die bessere Lösung ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Für Laien empfiehlt sich daher,  die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Sachverständigen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu treffen und die eigenen Ansprüche vollständig zu sichern. 

Der Zentralruf für unfallgeschädigte Wohnmobilisten hilft bei der Suche nach entsprechenden Fachgutachter für Caravan und mobiles Wohnen sowie Fachanwälte für Verkehrsrecht.


Wichtig: Eine Entscheidung kann der Geschädigte meist erst dann sinnvoll treffen, wenn alle schadenrelevanten Werte bekannt und nachgewiesen sind – also in der Regel erst nach Vorlage des Gutachtens.

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